Willkommen bei Ihrem Fachanwalt für Erbrecht in Heilbronn!
Experte im Pflichtteilsrecht - Nachlassermittlung und nachhaltige Realisierung!
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07131 / 594 8778
- Rasche Terminvergabe
- Beratung auf Wunsch auch zuhause bei Ihnen

Anwaltskanzlei Schübel
Martti Schübel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Hellmuth-Hirth-Str. 1
74081 Heilbronn
Tel.: 07131 / 594 8778
ERFOLGREICH!
SCHNELL!
DISKRET!
Suchen Sie einen durchsetzungsstarken Erbrechtsexperten für die REALISIERUNG ODER ABWEHR EINER PFLICHTTEILSFORDERUNG?
Fürchten Sie Pflichtteilsansprüche von Kindern aus früherer Beziehung, oder dass durch den Pflichtteil das FAMILIENHEIM oder UNTERNEHMEN GEFÄHRDET wird?
Wünschen Sie Testamentsgestaltungen um PFLICHTTEILSANSPRÜCHE zu VERMEIDEN?
Sollen Sie als Erbe ein NACHLASSVERZEICHNIS erstellen?
Wurden Sie testamentarisch nicht bedacht und möchten Ihren PFLICHTTEIL REALISIEREN?
Erben oder Miterben erteilen Ihnen keine Informationen zum Nachlassbestand? Sie befürchten, dass VERMÖGEN VERSCHLEIERT wird oder VERMÖGEN lebzeitig auf Geschwister ÜBERTRAGEN wurde?
Sie sollen als TESTAMENTSVOLLSTRECKER Pflichtteile ermitteln und erfüllen?
Sie möchten dabei keine Fehler begehen, um nicht in die eigene Haftung zu geraten?
Für alle Problemlagen rund um den Pflichtteil steht Ihnen
Rechtsanwalt Martti Schübel - zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Heilbronn – für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung!
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte...
...im Erbrecht
umfassen Beratung, Gestaltung und Vertretung außergerichtlich und gerichtlich bundesweit insbesondere bei

Testaments- und Vertragsgestaltungen
- Pflichtteilsvermeidung und Pflichtteilsreduzierung durch Testamentsgestaltung
- Pflichtteilsverzichtsverträge
- Pflichtteilsentziehung in guter Absicht
- Pflichtteilsverwirkung
- Lebzeitige Vorsorgeregelungen
- Schenkungen unter Auflagen
- Gestaltung von Vermächtnissen und Vorausvermächtnissen
- Anrechnungs- und Ausgleichungsregelungen
- Vor- und Nacherbfolgelösungen
- Spezielle Testamentsgestaltungen für Ehegatten - Patch-Work-Familien – Unternehmer - nichteheliche Lebensgemeinschaften - Geschiedene – Behinderte – etc.
- Gesellschaftsvertragliche Regelungen zur Pflichtteilsreduzierung
- Güterrechtliche Regelungen zur Pflichtteilsreduzierung
- Enterbung
- Erbverträge
- Steueroptimierung
- Ausschlagung einer Erbschaft
- Nachlassinsolvenzverfahren
- Vorsorgevollmachten
- Ausländische Vertragsgestaltungen
Erbprozesse
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsforderungen im Klageweg
- Auskunftsklagen
- Stufenklage im Pflichtteilsrecht
- Pflichtteilsergänzungsansprüche - Ermittlung und Geltendmachung
- Berücksichtigung von Schenkungen, Anrechnungsbestimmungen, Ausgleichungsansprüche insbesondere bei der Pflichtteilsermittlung
- Berechnung von Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil
- Selbständige Beweisverfahren
- Missbräuchliche Vertragsgestaltungen mit Pflichtteilsreduzierungsabsicht
- Anfechtung von Verträgen und Testamenten insbesondere bei Vermögensverschiebungen und Erbschleicherei
- Vollmachtmissbrauch und Schadenersatz
- Rückabwicklung von Schenkungen
- Rückforderung von Immobilien bei grobem Undank oder Verarmung des Schenkers
- Landwirtschaftserbrecht – Höferecht – Recht der weichenden Erben
- Gerichtliche Klärung der Erbenstellung
Erbengemeinschaft und Testamentsvollstreckung
- Erstellung von Nachlassverzeichnissen für Erben, Miterben und Testamentsvollstrecker
- Ermittlung von Nachlasswerten insbesondere Einholung von Verkehrswertgutachten für Immobilien, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Schmuck und Sammlungen
- Beschaffung, Prüfung und Auswertung von Nachlassunterlagen
- Prüfung von Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverwaltung, Erbauseinandersetzungen und Nachlassteilung unter Miterben
- Teilungspläne
- Abschichtung einzelner Miterben
- Teilungsversteigerung
- Testamentsvollstreckung
- Haftung und Entlassung von Testamentsvollstreckern
Erbschein - Schenkungen - Sonstige Verfahren
- Auskünfte und Nachlassverzeichnis
- Notarielle Auskünfte – Erzwingung notarieller Nachlassverzeichnisse
- Schutz von Vertragserben und Schlusserben vor beeinträchtigenden Verfügungen
- Erbausschlagung beim Nachlassgericht
- Erbscheinsverfahren und Alternativen
- Nachlasszeugnisse
- Grundbuchberichtigung
- Schenkungen von Immobilien mit Nießbrauchs- und Wohnungsrechten
- Beschwerdeverfahren
- Beratung von Stiftungsgremien – Stiftungsgründungen - Zustiftungen
...im Familienrecht
umfassen Beratung, Gestaltung und Vertretung außergerichtlich und gerichtlich bundesweit insbesondere bei

Außergerichtlich
- Trennung und Vereinbarungen über Scheidungsfolgen
- Schuldenregulierungen und Übernahme der Familienimmobilien
- Unterhaltsvereinbarungen für Eheleute und Kinder
- Unterhaltsverwirkung
- Eheverträge
- Vereinbarungen -Zugewinnausgleich – Gütertrennung - Gütergemeinschaft
- Ehegatte als Bürge oder Mitschuldner – Prüfung von Bankverträgen, insbesondere Kredit- und Bürgschaftsverträge
- Immobilien – Bewertung - Veräußerung oder Versteigerung
- Immobilienerwerb durch nichteheliche Lebensgemeinschaft
- ausländisches Familienrecht
Gerichtlich
- Scheidung von Eheleuten
- Elternunterhalt – Sozialhilferegress
- Kindesunterhalt – Ehegattenunterhalt
- Nachteilsausgleich von Ehegatten
- Ehegattenarbeitsverhältnis
- Bewertung von Immobilien, Praxen, Kanzleien und Unternehmen, vor allem im Rahmen güterrechtlicher Ausgleichsberechnungen
- Nutzungsentschädigungen
- Rückforderung von Schenkungen – vor allem bei grobem Undank oder Verarmung
- Schenkungen von Schwiegereltern und Rückforderung
- elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Hausratsverfahren
- Zwangsvollstreckung in Erb- und Familiensachen
Ihr Experte im Erb- und Pflichtteilsrecht in Heilbronn und Umgebung!
Familienvermögen auf die nächste Generation übertragen – STREIT VERMEIDEN – RECHTSSICHER GESTALTEN – häufig angestrebt und häufig nicht erreicht – fachkundige Hilfe: Anwaltskanzlei Schübel in Heilbronn!
Familienstrukturen stellen einen emotional hoch komplexen Bereich dar und nicht immer sind Familien harmonisch geprägt. Sie befürchten, dass pflichtteilberechtigte Abkömmlinge ihre Rechte durchsetzen werden und möchten Ihre weiteren Angehörigen, Ehepartner oder Ihr Unternehmen vor Zahlungsforderungen schützen.
Die Vorsorge möchten Sie nicht dem Zufall überlassen und suchen professionelle Unterstützung für die Gestaltung nachhaltiger Testamente, gesellschaftsvertraglicher Regelungen und flankierender lebzeitiger Gestaltungen zur Vermeidung von Pflichtteilsforderungen.
Sie möchten daher nicht von „irgendeinem“ Rechtsanwalt vertreten werden, sondern von einem geprüften Spezialisten im Fachbereich.
Qualitätssicherung durch Fortbildung!
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ garantiert Ihnen, dass Ihr Anwalt sein Fachwissen und seine Erfahrung durch Fachprüfungen, Lehrgänge und eine Vielzahl bearbeiteter Erbrechtsfälle bereits unter Beweis gestellt hat.
Als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Schübel in diesen Bereichen einer der wenigen geprüften Experten im Landgerichtsbezirk Heilbronn.
Erbrecht benötigt Spezialisten!
Der Wunsch nach fachkompetenter Beratung stellt sich natürlich in allen erbrechtlichen Bereichen – auch und gerade dann, wenn Sie z.B. selbst enterbt wurden – der Focus liegt dann auf der Realisierung von Pflichtteilsansprüchen. Die emotionale Lage – vor allem bei abgerissenen Familienkontakten – ist oft schwierig und verlangt vom anwaltlichen Ratgeber neben dem Fachwissen in einer komplizierten und fachübergreifenden Spezialmaterie, dem gebotenen Durchsetzungsvermögen auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen um nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.
Nachhaltigkeit - mit Fingerspitzengefühl und Detailwissen!
Erbrecht – insbesondere das Pflichtteilsrecht ist komplex. Verschiedenste Fachbereiche müssen koordiniert werden. Bereits bei der Ermittlung der Nachlassbestände und Auswertung von Nachlassverzeichnissen ist mitunter detektivisches Gespür und Beharrungsvermögen von Nöten um die Grundlagen für nachfolgende Berechnungen sachgerecht zu ermitteln. Verschleiertes und lebzeitig übertragenes Vermögen muss aufgefunden werden. Nachlassbestände sind mittels Verkehrswertgutachten zu bewerten. Die Auswertung von Gutachten zu den Verkehrswerten wertvoller Immobilien, Bilder, Schmuck, einer Praxis oder einem Unternehmen ist unerlässlich.
Wenn testamentarische Regelungen unklar abgefasst sind, oder Manipulationen von Testamenten oder Erbschleichereien zu befürchten sind werden die Sachverhalte noch komplexer und Vielschichtiger.
Schwieriges verständlich auf den Punkt gebracht!
Die Kunst besteht darin schwierige juristische Sachverhalte vollständig zu erfassen und einfach und verständlich aber sachlich korrekt auf den Punkt zu bringen, so dass auch der Nichtjurist das rechtliche Problem, mit den darin steckenden Chancen und Risiken, einschätzen und bewerten kann.
In Gestaltungsangelegenheiten oder in Erbprozessen sind wir bundesweit für Sie tätig. Insbesondere in Erbteilungsklagen oder Pflichtteilsverfahren vertreten wir Sie nicht nur in Heilbronn, sondern je nach Fallkonstellation von Hamburg bis München.
Wir vertreten Sie in Erbsachen bundesweit!
Sofern die Strategieplanung ein längerfristiges Tätigwerden erfordert können selbstverständlich auch lebzeitige Immobilienübertragungen durch Schenkung, vorweggenommene Erbfolgen, Hofübergaben, Nießbrauchrechte oder Wohnungsrechte sowie Erb- und Pflichtteilsverzichte vorgesehen werden. Mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht, Familienrecht und angrenzenden Fachdisziplinen findet Herr Rechtsanwalt Martti Schübel in Heilbronn rasche und nachhaltige Antworten auf Ihre Fragen.
Für Ihren Erfolg setzen wir uns ein!
Profitieren Sie bei von der Erfahrung Ihrer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht Martti Schübel in Heilbronn.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.
Kontakt
Anwaltskanzlei Martti Schübel
Hellmuth-Hirth-Str. 1
74081 Heilbronn
Tel.: 07131 / 594 8778
Parkplätze vorhanden
Barrierefreier Zugang
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unter www.anwaltskanzlei-schuebel.de